Geschichte der Kinderrechte
1. Generation der Kinderrechte - "Genfer Deklaration der Rechte des Kindes"
Vollversammlung des Völkerbundes am 26. September 1924
(https://www.humanium.org/de/uber-die-genfer-erklarung-uber-die-rechte-des-kindes-1924/)
2. Generation der Kinderrechte - Erweiterung der Genfer Deklaration von 1924
Vollversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1959
(https://www.humanium.org/de/erklarung-der-rechte-des-kindes-1959/)
3. Generation der Kinderrechte - Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN-Kinderrechtskonvention
Vollversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989
Umsetzung der Kinderrechte in unserer Einrichtung
Wir sehen die Kinder als Träger eigener Rechte. Diese Rechte werden ihm nicht von Eltern, pädagogischen Fachkräften oder anderen Vertretern der Erwachsenenwelt zugesprochen, sondern diese Rechte besitzt jedes Kind als Person und zugleich ist das Kind ein Wesen, das von Anfang an mit der Notwendigkeit des Wachsens, Lernens und der Bewältigung von Lebensaufgaben konfrontieret ist und das die Beziehungen zu anderen Menschen braucht, um seine Persönlichkeit entwickeln und entfalten zu können. Diese Sicht trifft auf alle Kinder zu, unabhängig davon, woher sie kommen und welchem Glauben sie angehören. Die Anerkennung dieser Rechte wird auch nicht davon abhängig gemacht, ob das Kind diese Rechte bereits verstehen und darüber kommunizieren kann.
Kinderrechtepädagogik bedeutet das Initiieren, Durchführen und Begleiten von Lernprozessen, durch die die Akteure im System der Kita, Kompetenzen zum Verstehen und Umsetzen der Kinderrechte erwerben. Zu den Akteuren zählen z.B. Kinder der Einrichtung, pädagogische Fachkräfte, Eltern, Träger, Kooperationspartner etc. Alle Akteure erweitern stetig ihr Sachwissen, ihre entsprechende Haltung und ihr methodisches Können. Die pädagogischen Fachkräfte wissen, dass alle Kinder Rechte haben und welche. Sie befähigen sie dazu, zu ihrem Recht zu kommen und ihre Rechte zu kennen. Wir sind uns bewusst, wie man Kinder darin unterstützen kann, dass sie lernen Recht zu tun (Umsetzung ihrer eigenen Rechte, Respektieren der Rechte anderer). Im Alltag ermöglichen wir den Kindern durch verschiedene Verfahren sich Recht zu verschaffen (z.B. Beschwerdemanagement, Kinderschutzbeauftragte) und beteiligen sie an Entscheidungen und Maßnahmen der Einrichtung. Dabei entwickeln die Kinder partizipative Fähigkeiten.